Skatclub "Ruten Jung"
Gaststätte Landgasthof ZUM ECKKRUG Zarpen 08. Januar 2025
1.) Spielordnung
a.) Gespielt wird nach Regeln des Deutschen Skatverbandes mit der Ausnahme das nicht eingepasst wird, sondern dafür Geramscht wird. Derjenige mit den wenigsten Augen bekommt 1 Spiel und 23 Pluspunkte angeschrieben, Der Skat bleibt liegen.
Bei Verwerfen wird der Ramsch als verlorenes Spiel (-46 Pkt.) für den fehlbaren Spieler gewertet.
b.) Die Jahresclubmeisterschaft wird in Durchgängen á 36 Spiele ausgespielt. Alle Mitglieder bekommen Sachpreise.
c.) Für jeden Spieldurchgang kommen 13 Sachpreise für die Teilnehmer zur Ausspielung.
d.) Mitglieder, die wegen Urlaub, Krankheit etc., nicht teilnehmen können bekommen pro Durchgang 500 Pluspunkte gutgeschrieben.
e.) Runden bei Nichtanwesenheit werden mit 500 Punkten bedacht.
f.) Der Skat darf grundsätzlich nur vom Einzelspieler aufgenommen werden, auch nicht vom Geber am 4er-Tisch oder sonst jemandem.
g.) Nach Rangfolge (im Internet) des jeweils 1. mittwochs im Monat werden Tische am 2. Mittwoch besetzt.
2.) Beiträge
a.) Die Beiträge sind in Höhe von 6,00 € vor Spielbeginn der einzelnen Durchgänge beim Kassenwart zu entrichten.
Fehlende Mitglieder haben den Beitrag am darauffolgenden Spielabend nachzuzahlen.
b.) Abgerechnet wird um 1/10 Cent. Außerdem werden für die ersten drei verlorenen Spiele jeweils 0,50 EUR Strafgeld erhoben. Ab dem 4. verlorenen Spiel wird jeweils 1,-EUR berechnet.
c.) Beiträge, Spielbeträge und Strafgelder werden der Clubkasse zugeführt.
d.) Neumitglieder werden nur zu 01.Januar des Jahres aufgenommen, ansonsten als Gast geführt.
3.) Verwendung der Clubgelder
a.) Beiträge, Spielbeträge und Strafgelder werden wie folgt ausgegeben:
• 13 Sachpreise je Spielabend, bei Abwesenheit bekommt der nachfolgende den Preis
• Jahressachpreise, keine Pokale
• Urkunden zum Jahresende erhalte die drei Erstplatzierten.
• Requisiten, die für den Spielbetrieb erforderlich sind,
• Präsente für persönliche Anlässe (Hochzeit, Silberhochzeit, Goldene Hochzeit),
• Ausstattung für die Jahresabschlussfeier sowie
• Einladung der Partner (für Nichtteilnehmer und auch für nicht teilnehmende Partner wird ein Geldbetrag in angemessener Höhe ausgegeben, Getränkekosten sind selber zu entrichten) und
• Kränze beim Ableben eines Mitgliedes.
b.) Ausscheidende Mitglieder haben keinen Anspruch auf Rückzahlung aus der Clubkasse.
c.) Der 1. Vorsitzende kann frei über 50,-€ der Clubkasse verfügen im Sinne der Gemeinschaft, ohne darüber abstimmen zu müssen.
4.) Wahlen
Kassenwart, Presse- / Preiswart u. 1. Vorsitzender werden für ein Jahr gewählt. Wiederwahl möglich.
Die Unterlagen zum abendlichen Spielverlauf und sonstigem Vereinsgeschehen sind 2 Jahre lang aufzuheben. Spezielle Unterlagen, die der Chronik nützlich sind, werden separat gesammelt.
Gezeichnet
Der Vorstand